Merkblatt für Selbstwerber mit Motorsäge (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Grundsätze zur Unfallverhütung für die Aufarbeitung von Holz:
- Diese Arbeiten sind nur von Personen auszuführen, die mit der Motorsägenarbeit vertraut sind!
- Der Selbstwerber hat sich so zu verhalten, dass seine Sicherheit und die Dritter gewährleistet ist – die Unfallverhütungsvorschrift Forsten ist einzuhalten!
- Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mit der Motorsäge arbeiten!
- Beim Umgang mit der Motorsäge ist eine persönliche Schutzausrüstung mit FPA-Zulassung zu tragen (Helm inkl. Gehörschutz und Visier, Kleidung mit Signalfarbpartien, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe)!
- Motorsägenarbeit ist keine Alleinarbeit (Möglichkeit der Hilfeleistung)!
- Keine Eisenkeile verwenden!
- Erste-Hilfe-Ausrüstung ist mitzuführen!
- die Funkverbindung des Handys vor Arbeitsbeginn prüfen!
Wichtige Verhaltensregeln für die Motorsägenarbeit:
Nur sichere und zweckmäßige Motorsägen verwenden, die über folgende Sicherheitseinrichtungen verfügen:
- Handschutz mit Kettenbremse
- Gashebelsperre
- Kettenfangbolzen
- Kettenschutz
Motorsägen mit GS- und FPA-Zulassung erfüllen diese Standards!
- die Säge auf Betriebssicherheit überprüfen
- Vorsicht beim Betanken – Feuergefahr
- Säge zum Anwerfen sicher abstützen
- nur mit scharfer und nicht zu lockerer Kette arbeiten
- nicht mit der Spitze des Motorsägenschwertes sägen
Vorsicht Rückschlaggefahr!
- nicht über Schulterhöhe sägen
- bei der Arbeit für sicheren Stand sorgen
- Säge bei der Arbeit immer mit beiden Händen halten
- Säge nicht mit laufendem Motor transportieren
- nie unter abgeschnittenen Bäumen (Hänger) oder losen Ästen arbeiten
Vorsicht bei in Spannung liegendem Holz:
- Beim Schneiden auf der Zugseite – Verletzungsgefahr durch aufreißendes Holz
- Beim Schneiden auf der Druckseite kann das Sägeschwert einklemmen
- Daher: An der Druckseite wenig anschneiden und von der Zugseite durchschneiden
Bei seitlicher Spannung immer auf der Druckseite stehen!