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Merkblatt für Selbstwerber mit Motorsäge ( ohne Anspruch auf Vollständigkeit )
Grundsätze zur Unfallverhütung für die Aufarbeitung von Holz:
- Diese Arbeiten sind nur von Personen auszuführen, die mit der Motorsägenarbeit vertraut sind!
- Der Selbstwerber hat sich so zu verhalten, dass seine Sicherheit und die Dritter gewährleistet ist - die Unfallverhütungsvorschrift Forsten ist einzuhalten!
- Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mit der Motorsäge arbeiten!
- Beim Umgang mit der Motorsäge ist eine persönliche Schutzausrüstung mit FPA-Zulassung zu tragen (Helm inkl. Gehörschutz und Visier, Kleidung mit Signalfarbpartien, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe)!
- Motorsägenarbeit ist keine Alleinarbeit (Möglichkeit der Hilfeleistung)!
- Keine Eisenkeile verwenden!
- Erste-Hilfe-Ausrüstung ist mitzuführen!
- die Funkverbindung des Handys vor Arbeitsbeginn prüfen!
- Wichtige Verhaltensregeln für die Motorsägenarbeit:
- nur sichere und zweckmäßige Motorsägen verwenden, die über folgende
Sicherheitseinrichtungen verfügen:
- Handschutz mit Kettenbremse
- Gashebelsperre
- Kettenfangbolzen
- Kettenschutz
Motorsägen mit GS- und FPA-Zulassung erfüllen diese Standards!
- die Säge auf Betriebssicherheit überprüfen
- Vorsicht beim Betanken – Feuergefahr
- Säge zum Anwerfen sicher abstützen
- nur mit scharfer und nicht zu lockerer Kette arbeiten
- nicht mit der Spitze des Motorsägenschwertes sägen:
- Vorsicht Rückschlaggefahr -
- nicht über Schulterhöhe sägen
- bei der Arbeit für sicheren Stand sorgen
- Säge bei der Arbeit immer mit beiden Händen halten
- Säge nicht mit laufendem Motor transportieren
- nie unter abgeschnittenen Bäumen (Hänger) oder losen Ästen arbeiten
- Vorsicht bei in Spannung liegendem Holz:
Beim Schneiden auf der Zugseite – Verletzungsgefahr durch aufreißendes Holz!
Beim Schneiden auf der Druckseite kann das Sägeschwert einklemmen!
Daher: An der Druckseite wenig anschneiden und von der Zugseite durchschneiden
Bei seitlicher Spannung immer auf der Druckseite stehen!
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Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 18. März 2022, um 19:00 Uhr, in der Festhalle, Großer Saal, in Wilnsdorf, statt
Tagesordnung:
- Eröffnung, Begrüßung,Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Satzungsänderung
- Tätigkeitsbericht 2021
- Kassenbericht 2021
- Entlastung Rechnerin und Vorstand
- Planungen 2022
- Wahlen
- Rechnerin/Rechner
- Rechnungsprüfer*innen
- Ruheforst/Bestattungswald
- WEA im geographischen Bereich Kalteiche
- Verschiedenes
- Geldanlagen
- Haus Regner
- Direkte Beförsterung
- Hinweis: Im Vertretungsfall ist eine entsprechende, gültige Vollmacht des/der Eigentümer*in,
nach §5(3) der Satzung vorzulegen.
Sollte Beschlussfähigkeit nicht vorliegen, wird §7(3) der Satzung angewendet.
Die gültigen Corona-Regeln sind zu beachten!
Der Vorstand
Termine auch auf www.hauberg-wilnsdorf.de
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Leider ist auch unser Wald in Wilnsdorf nicht von der Borkenkäferkalamität verschont geblieben. Auf rund 40 ha der Fichtenfläche hat der Borkenkäfer die Stämme befallen.
Larven und Jungkäfer fressen sich zwischen Borke und Splintholz durch den so genannten Bast. Sie durchtrennen dabei die Leitungsbahnen, die die Baumwurzeln mit lebenswichtiger, in den Nadeln gebildeter Nahrung versorgen (Assimilate). Bei starkem Befall wird auch der Wassertransport in die Kronen so stark gestört, dass der Baum abstirbt. Tote Bäume mit komplett roten Nadeln und aufgeplatzter bzw. abgefallener Rinde, aus denen die Käferbrut bereits ausgeflogen ist, können nicht erneut befallen werden.
Quelle: https://www.forstpraxis.de/kleines-einmaleins-des-borkenkaefers/
Um weiteren Befall zu verhindern, muss der betroffene Bestand möglichst schnell abgeholzt und abtransportiert werden. Werden in einem normalen Jahr in der Wald- und Hauberggenossenschaft Wilnsdorf ca. 1.200 Festmeter Holz geerntet, so sind es in diesem Jahr bereits rund 13.000 Festmeter. Dies wirkt sich natürlich nachhaltig auf den Verkaufspreis aus. Das Überangebot an Hölzern schlechterer Qualität ist vielfach nur als sogenanntes Containerholz für den chinesischen Markt zu verkaufen. Dabei decken die Erlöse kaum die Einschlagkosten.
Buchdrucker
Larven
photo credit. Karl Heupel, Niederdielfen
Förster Stefan Befeld zeigt, wie die Borkenkäfer den Wald vernichtet haben
Hier noch einige Fotos zu den Kalamitätsflächen. 41 ha sind betroffen: da sind 18 % der gesamten Fichtenfläche. Wurden im Jahr 2018 noch 660 FM Holz eingeschlagen, waren es in 2019 bereits 1.207 FM und in 2020 13.734 FM.
Die größte Einzelfläche umfasst 15 Hektar in Abt. 6 - Am Wildenberg